Auslandsüberweisung nach Saudi-Arabien
Durch die richtige Wahl eines Anbieters können Überweisungen nach Saudi-Arabien in kurzer Zeit und zu einem günstigen Preis durchgeführt werden. Unser Vergleich hilft dabei die optimalen Konditionen zu finden. Dabei zeigt sich, dass spezialisierte Transferdienste durchweg die bessere Wahl gegenüber einer herkömmlichen Bank sein können.
Dauer
Binnen 24 Stunden kann das Geld bereits mit einer SWIFT-Überweisung durch den Online-Anbieter Azimo auf einem Konto des Empfängers in Saudi-Arabien eingehen. Andere Transferdienste benötigen in der Regel bis zu maximal vier Werktage. Dabei kommt das jeweils aufgebaute globale Netzwerk dem Kunden zu Gute. Denn dieser Zeitraum ist gegenüber einer Bank wesentlich kürzer.
Banken benötigen erfahrungsgemäß eine Zeitspanne von ca. sieben Werktagen, bzw. teils sogar über eine Woche. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass die Überweisungsaufträge nicht nur von der beauftragten Bank, sondern zusätzlich von zwischengeschalteten Instituten bearbeitet werden. Dieses verzögert eine Durchführung und die Auszahlung des Geldes ist am Anfang oft unbekannt. Gesetzliche Fristen für eine Auslandsüberweisung sind nicht vorhanden, so dass es auch unter den Banken zu extremen Unterschieden kommen kann.
Art der Auslandsüberweisung | Dauer |
Überweisung in EUR innerhalb des EWR | 1 Tag |
Überweisungen mittels Überweisungsvordruck (beleghaft) | 2 Tage |
Überweisungen in Fremdwährung innerhalb des EWR | 4 Tage |
Überweisungen in Drittstaaten (nicht EU, nicht EWR) | baldmöglichst, keine gesetzliche Ausführungsfrist |
Kosten
Wenn das Geld über eine Bank ins Ausland gesendet werden soll, muss bei der Auftragsvergabe eine der folgenden Gebührenoptionen ausgewählt werden. Diese haben unter anderem einen entscheidenden Einfluss auf die Gesamtkosten.
Empfänger zahlt alle Entgelte.
Sender und Empfänger teilen sich die Kosten.
Sender zahlt alle Gebühren.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten nicht im Voraus genau berechnet werden können. Zu diesem Zweck müssen die Preisinformationen der beiden Banken angegeben werden, da die meisten Banken auch zusätzliche Gebühren für eingehende Zahlungen aus dem Ausland erheben. Außerdem können noch folgende Faktoren ausschlaggebend sein:
- Aufwendungen von zwischengeschalteten Korrespondenzbanken
- Gebühr im Wechselkurs
- Höhe des Überweisungsbetrages
Die Gebührenstruktur von Transferdiensten ist hingegen wesentlich übersichtlicher und transparenter. Diese nehmen in der Regel nur eine kleine Gebühr für die Ausführung. Weitere Kosten fallen selten an.
Wechselkurs
Der Wechselkurs spielt auch beim Geldtransfer nach Saudi-Arabien eine wichtige Rolle. Leider wird dieser oft vernachlässigt und im Nachhinein treten Verluste im drei- bis vierstelligen Bereich auf. Der Grund sind die versteckten Gebühren im Wechselkurs. Mit diesen sogenannten Margen erzielen Banken weitere Gewinne. Daher sind bei der Überweisung großer Geldbeträge nicht nur die tatsächlichen Kosten, sondern vielmehr der Wechselkurs entscheidend.
Solch hohe Margen sind bei Transferdiensten hingegen sehr selten zu finden. Unser Vergleich zeigt, dass die angebotenen Wechselkurse sogar sehr nahe am offiziellen Devisenmittelkurs liegen, so dass kaum Verluste beim Währungstausch zu verzeichnen sind.
Geld senden nach Saudi-Arabien
Das globale Netzwerk von Transferdiensten ist zwar bereits hervorragend ausgebaut, allerdings ist die Möglichkeit Bargeld in Saudi-Arabien in Empfang zu nehmen sehr selten gegeben. Das muss allerdings nicht an den Online-Anbietern liegen, sondern kann auch mit den Vorgaben des Landes zu tun haben. Die Variante, eine solche Überweisung durchzuführen, wird zum Beispiel von Western Union angeboten. Allerdings sollte der Geldsender insbesondere auf den angebotenen Wechselkurs achten. Dieser kann sich je nach Wahl der Einzahlungsmethode ungünstig entwickeln. Dadurch drohen finanzielle Verluste bei der Auszahlung in Saudi-Arabien.
Meldepflicht bei der Bundesbank
Auslandsüberweisungen von und nach Deutschland unterliegen gemäß § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und § 67 sowie den nachfolgenden Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) einer Meldepflicht ab einem Betrag von 12.500 Euro oder einem Gegenwert. Die Meldung ist die Bundesbank zu richten. Weitere Informationen finden Sie hier.