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SEPA-Überweisungen

SEPA steht für Single Euro Payment Area. Gemeint ist der einheitliche EURO-Zahlungsverkehrsraum. Mit der Einführung am 01.02.2016 wurde das Ziel umgesetzt, keine Unterschiede mehr zwischen Inlandsüberweisungen und Auslandsüberweisungen zu machen. Kunden profitieren von kurzen Ausführungsfristen und einer einfachen Ausführung. Zu beachten ist, dass eine SEPA-Zahlung nur innerhalb der 34 Teilnehmerländer möglich ist und nur Zahlungen in EURO möglich sind.

Teilnehmerländer

Die 34 SEPA-Teilnehmerländer setzen sich wie folgt zusammen:

Land Kürzel IBAN-Länge
Belgien BE 16
Bulgarien BG 22
Dänemark DK 18
Deutschland DE 22
Estland EE 20
Finnland FI 18
Frankreich FR 27
Griechenland GR 27
Großbritannien GB 22
Irland IE 22
Island IS 26
Italien IT 27
Kroatien HR 21
Lettland LV 21
Lichtenstein LI 21
Litauen LT 20
Luxemburg LU 20
Malta MT 31
Monaco MC 27
Niederlande NL 18
Norwegen NO 15
Österreich AT 20
Polen PL 28
Portugal PT 25
Rumänien RO 24
San Marino SM 27
Schweden SE 24
Schweiz CH 21
Slowakei SK 24
Slowenien SI 19
Spanien ES 24
Tschechische Republik CZ 24
Ungarn HU 28
Zypern CY 28

IBAN

Ein großer Vorteil seit Einführung von SEPA ist, dass internationale Überweisungen nur mit der max. 32-stelligen IBAN (International Bank Account Number) ausgeführt werden können. Damit entfällt die Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl.

Dauer

SEPA-Überweisungen werden vollautomatisch (Straight Trough Procession) ausgeführt. Es erfolgen keine manuellen Eingriffe. Kunden profitieren dadurch von kurzen Ausführungsfristen.

Art der Überweisung  Dauer
SEPA ohne Beleg 1 Werktag
SEPA mit Beleg 2 Werktage

Kosten

Die EU-Preisverordnung verpflichtet alle europäischen Banken dazu für SEPA-Überweisungen sowie SEPA-Lastschriften in und aus der EU bzw. dem EWR die gleichen Gebühren zu berechnen wie für eine vergleichbare Inlandszahlung. Es gibt allerdings keine verbindlichen oder einheitlichen Gebühren für SEPA-Überweisungen. Jedes Kreditinstitut entscheidet selbst, welche Leistung zu welchen Konditionen ausgeführt wird.

Generell kann jedoch gesagt werden, dass für Privatkunden SEPA-Überweisungen ohne Beleg in vielen Fällen kostenfrei sind. Werden Belege benötigt, muss die Überweisung per „Express“ ausgeführt werden oder ist der Auftraggeber ein Geschäftskunde, fallen in der Regel Gebühren an. Wie hoch die Gebühren bei Ihrer Bank sind erfahren Sie bei der Kostenaufstellung unter „Banken“ oder direkt bei Ihrem Kreditinstitut.

Meldepflicht

Die Deutsche Bundesbank hat bereits mit Wirkung vom 31. Dezember 2007 in der 82. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) alle SEPA-Zahlungen von zahlungsbilanzstatistischen Meldungen im Rahmen des Zahlungsverkehrs ausgenommen und sich die erforderlichen Informationen von den meldepflichtigen Unternehmen direkt einreichen lassen.

Von Silko
Aktualisiert am