SEPA-Überweisungen
SEPA steht für Single Euro Payment Area. Gemeint ist der einheitliche EURO-Zahlungsverkehrsraum. Mit der Einführung am 01.02.2016 wurde das Ziel umgesetzt, keine Unterschiede mehr zwischen Inlandsüberweisungen und Auslandsüberweisungen zu machen. Kunden profitieren von kurzen Ausführungsfristen und einer einfachen Ausführung. Zu beachten ist, dass eine SEPA-Zahlung nur innerhalb der 34 Teilnehmerländer möglich ist und nur Zahlungen in EURO möglich sind.
Teilnehmerländer
Die 34 SEPA-Teilnehmerländer setzen sich wie folgt zusammen:
- 28 Mitgliedsstaaten der EU
- Island
- Lichtenstein
- Monaco
- Norwegen
- San Marino
- Schweiz
Land | Kürzel | IBAN-Länge |
---|---|---|
Belgien | BE | 16 |
Bulgarien | BG | 22 |
Dänemark | DK | 18 |
Deutschland | DE | 22 |
Estland | EE | 20 |
Finnland | FI | 18 |
Frankreich | FR | 27 |
Griechenland | GR | 27 |
Großbritannien | GB | 22 |
Irland | IE | 22 |
Island | IS | 26 |
Italien | IT | 27 |
Kroatien | HR | 21 |
Lettland | LV | 21 |
Lichtenstein | LI | 21 |
Litauen | LT | 20 |
Luxemburg | LU | 20 |
Malta | MT | 31 |
Monaco | MC | 27 |
Niederlande | NL | 18 |
Norwegen | NO | 15 |
Österreich | AT | 20 |
Polen | PL | 28 |
Portugal | PT | 25 |
Rumänien | RO | 24 |
San Marino | SM | 27 |
Schweden | SE | 24 |
Schweiz | CH | 21 |
Slowakei | SK | 24 |
Slowenien | SI | 19 |
Spanien | ES | 24 |
Tschechische Republik | CZ | 24 |
Ungarn | HU | 28 |
Zypern | CY | 28 |
IBAN
Ein großer Vorteil seit Einführung von SEPA ist, dass internationale Überweisungen nur mit der max. 32-stelligen IBAN (International Bank Account Number) ausgeführt werden können. Damit entfällt die Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl.
Dauer
SEPA-Überweisungen werden vollautomatisch (Straight Trough Procession) ausgeführt. Es erfolgen keine manuellen Eingriffe. Kunden profitieren dadurch von kurzen Ausführungsfristen.
Art der Überweisung | Dauer |
---|---|
SEPA ohne Beleg | 1 Werktag |
SEPA mit Beleg | 2 Werktage |
Kosten
Die EU-Preisverordnung verpflichtet alle europäischen Banken dazu für SEPA-Überweisungen sowie SEPA-Lastschriften in und aus der EU bzw. dem EWR die gleichen Gebühren zu berechnen wie für eine vergleichbare Inlandszahlung. Es gibt allerdings keine verbindlichen oder einheitlichen Gebühren für SEPA-Überweisungen. Jedes Kreditinstitut entscheidet selbst, welche Leistung zu welchen Konditionen ausgeführt wird.
Generell kann jedoch gesagt werden, dass für Privatkunden SEPA-Überweisungen ohne Beleg in vielen Fällen kostenfrei sind. Werden Belege benötigt, muss die Überweisung per „Express“ ausgeführt werden oder ist der Auftraggeber ein Geschäftskunde, fallen in der Regel Gebühren an. Wie hoch die Gebühren bei Ihrer Bank sind erfahren Sie bei der Kostenaufstellung unter „Banken“ oder direkt bei Ihrem Kreditinstitut.
Meldepflicht
Die Deutsche Bundesbank hat bereits mit Wirkung vom 31. Dezember 2007 in der 82. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) alle SEPA-Zahlungen von zahlungsbilanzstatistischen Meldungen im Rahmen des Zahlungsverkehrs ausgenommen und sich die erforderlichen Informationen von den meldepflichtigen Unternehmen direkt einreichen lassen.