Grenzüberschreitende Zahlungen in Europa mittels EU-Überweisung / SEPA
Noch bis 2009 existierten unterschiedliche Gebühren für den inländischen und grenzüberschreitenden Transfer von Euro-Beträgen. EU-Standardüberweisungen in Euro zwischen zwei Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums wurden bis zu diesem Zeitpunkt auf Grundlage der am 19. Dezember 2001 erlassenden Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 durchgeführt. Zu dieser Zeit gab es in vielen EU-Ländern noch keine ausreichende, technische Infrastruktur und Automatisierung, die den reibungslosen, grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr ermöglicht hätte. Als Folge davon waren Auslandsüberweisungen, je nach damit beauftragtem Finanzdienstleister, kompliziert, unterschiedlich teuer und besaßen zudem eine lange Abwicklungsdauer. Daher wurde bereits in der besagten Verordnung die Gebührengleichheit bei grenzüberschreitenden, elektronischen Euro-Zahlungsvorgängen angeregt (Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 Abs.7)). Zudem wurde ein Verfahren empfohlen, welches es erlaubt, „…diese Verordnung auch auf grenzüberschreitende Zahlungen in der Währung eines anderen Mitgliedstaats anzuwenden“ (Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 Abs. 15).
Inhaltsverzeichnis
Eine grenzüberschreitende SEPA-Überweisung ist genauso teuer wie eine Inländische
Mit der EG-Verordnung 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft wurden Unterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsvorgängen abgeschafft:„Dieser Grundsatz der Gleichheit der Entgelte wurde in der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro festgelegt und gilt für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro bis zu 50 000 EUR bzw. dem entsprechenden Betrag in schwedischen Kronen.“ (EG-Verordnung 924/2009 Abs.1)Seitdem gilt grundsätzlich für einen Zahlungsdienstleister, dass er bei einer grenzüberschreitenden Finanztransaktion keine höheren Gebühren verlangen darf als bei einer Inländischen. Wie hoch die Gebühren einer SEPA-Überweisung sein dürfen, richtet sich folglich nach den Konto-Konditionen bei inländischen Überweisungen. Sieht das Girokonto-Gebührenmodell kostenlose Inland-Buchungen vor, so darf das Kreditinstitut auch keine Gebühren für grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen verlangen.Betroffen von dieser Verordnung sind sämtliche elektronischen Zahlungsvorgänge und Finanztransfers wie etwa Abhebungen an Geldautomaten, Überweisungen, Lastschriften sowie die Bezahlung mittels Kredit- und Debitkarten. Zugleich bereitete diese Verordnung den EU-weit gültigen Zahlungsverkehrsbinnenmarkt vor, insbesondere im Rahmen des einheitlichen, EU-weiten SEPA-Zahlungsverkehrsraums (EG-Verordnung 924/2009, Absatz 10).
SEPA gilt für die gesamte EU sowie sechs Länder des europäischen Wirtschaftsraums
Mit der 2014 erfolgten Einführung des EU-weit geltenden Transfersystems SEPA („Single Euro Payments Area“) erleichterte, standardisierte, beschleunigte und vergünstigte die EU grenzüberschreitende Euro- Überweisungen. Nach einer bis 2016 andauernden, zweijährigen Übergangszeit – in der sowohl SEPA als auch die bisherige EU-Überweisung gültig waren – hat SEPA nunmehr das alte Überweisungsverfahren komplett abgelöst und damit einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum geschaffen. Das SEPA-Verfahren gilt für grenzüberschreitende, bargeldlose Finanztransaktionen in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in sechs weiteren Ländern des europäischen Wirtschaftsraums: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Monaco und San Marino.Neben der SEPA-Überweisung gibt es heute mit den Auslandsüberweisungen bei Fremdwährungstransaktionen (EWR-Währungen) und den klassischen Auslandsüberweisungen in Drittstaaten (also Staaten außerhalb der EU) insgesamt drei unterschiedliche Möglichkeiten des grenzüberschreitenden, bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Online durchgeführte Überweisungen gewinnen stark an Bedeutung
Internet-optimierte Bezahlverfahren gewinnen deutschlandweit stark an Bedeutung. So kam eine 2017 von der Bundesbank durchgeführte Studie über das Zahlungsverhalten in Deutschland zu dem Ergebnis, dass der Umsatz von Überweisungen, welche deutschlandweit online durchgeführt wurden, seit 2014 um rund 17 Prozentpunkte angestiegen ist. Der Umsatz von Finanztransaktionen, die ohne das Internet durchgeführt wurden, ging dagegen im gleichen Zeitraum um neun Prozentpunkte (Überweisungen) respektive sechs Prozentpunkte (Kreditkarten) zurück. 2012 gab es bei der Bundesbank rund sechsmal so viele beleglose wie beleghafte Buchungen, etwa in Form von Überweisungen oder Bareinzahlungen per Formular am Bankschalter. Bereits vier Jahre später, also im Jahr 2016 gab es mehr als zehnmal so viele beleglose als beleghafte Buchungen. Dies ergab eine von der Bundesbank erhobene „Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklungsstatistik in Deutschland 2012 – 2016“. Daher wurde das nachfolgend näher beschriebene SEPA-Verfahren insbesondere für online abgewickelte Zahlungsvorgänge optimiert. Beleghafte SEPA-Überweisungen, etwa per gedruckten Überweisungsträger oder am Bankschalter, sind zwar möglich, stellen aber die Ausnahme dar.
Kontopflicht und Ein-Tages-Regelung
Für eine SEPA-Überweisung innerhalb des SEPA-Zahlungsverkehrsraums benötigen Einzahler und Empfänger ein Konto innerhalb der EU (respektive des EWR). Die Zahlung erfolgt stets in Euro. Gehören Versandland oder Zielland nicht dem EURO-Raum an, so ist eine SEPA-Überweisung nicht möglich. Derartige Transfers werden stattdessen via Auslandsüberweisung durchgeführt. Seit 2012 müssen sämtliche grenzüberschreitenden Überweisungen und Lastschriften innerhalb des EU-Raums bereits am ersten Werktag nach Auftragserteilung bei der Empfängerbank vorliegen. Beleghafte Finanztransaktionen müssen dagegen binnen zwei Werktagen das Kreditinstitut des Empfängers erreichen. Bei Verzögerungen kann der Bankkunde Zinsen für jeden Verzugstag verlangen. Die Ein-Tage-Regelung gilt nicht für beleghafte Überweisungen. In diesem Fall darf die Überweisung max. 2 Werktage dauern.
Sonderfall: EU-Überweisungen über 12.500 Euro
Unbürokratische SEPA-Überweisungen ins EU-Ausland sind allerdings nur bis zu 12.500 Euro möglich. Übersteigt der Transferbetrag diese Summe, so muss dieser gemäß der Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr (AWV) bei der überweisenden Bank angemeldet werden. Daher besitzen die allermeisten SEPA-Überweisungsträger einen diesbezüglichen Hinweis. Diese Meldung dient nur der statistischen Erhebung des Zahlungsverkehrs zwischen Deutschland und dem Ausland. Eine Weitergabe der Daten an Zoll oder Finanzamt erfolgt nicht.Eine solche Anmeldung lässt sich online direkt bei der Bundesbank durchführen. Privatpersonen können ersatzweise die kostenlose Hotline der Deutschen Bundesbank: 0800 1234 111 benutzen. Das Unterlassen dieser Antragstellung stellt eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Ausgenommen von dieser Regel sind allerdings Exporterlöse, Importzahlungen sowie bestimmte Sonderformen kurzfristiger Kredite.
SEPA-Überweisungen über 50.000 Euro
Bis zu einer Summe von 50.000 Euro dürfen SEPA-Überweisungen wie erwähnt nicht teurer sein als die Inlandsüberweisungen des ausführenden Kreditinstituts. Bei höheren Beträgen können, abhängig von der jeweiligen Bank, teils erhebliche Gebühren anfallen.
Tipp: Gebühren bei Überweisungen über 50.000 Euro lassen sich leicht vermeiden, indem die Gesamtsumme aufgeteilt und in entsprechend kleinen Tranchen überwiesen wird. Unterschreiten die besagten Teilbeträge die 12.500 Euro-Grenze, dann erfolgt der Transfer nicht nur kostenfrei, sondern – wie bereits erwähnt – sogar ohne zusätzlichen, bürokratischen Aufwand.
Die Gebühren einer SEPA-Überweisung ins EU-Ausland
Eine SEPA-Überweisung ins EU-Ausland ist in der Regel kostenlos – zumindest wenn sie online oder am Bankschalter durchgeführt wird und solange folgende drei Bedingungen erfüllt werden:
- Die Überweisung erfolgt in Euro oder Schwedischen Kronen
- Der Überweisungsbetrag übersteigt nicht 50.000 Euro
- Die Landeswährung des Ziellandes oder das Konto des Zahlungsempfängers ist ebenfalls in Euro
Zudem kann es bei papiergebundenen Buchungen, also beispielsweise bei ausgefüllten SEPA-Überweisungsscheinen welche postalisch an die Bank geschickt werden – abhängig vom Gebührenmodell des jeweiligen Girokontos – zu Zusatzgebühren kommen. Weitere Kosten können zudem durch unvollständig oder falsch ausgefüllte SEPA-Überweisungsscheine entstehen.
Der SEPA-Überweisungsträger – wichtig sind IBAN und BIC
Bei einer SEPA-Überweisung wird keine Kontonummer, sondern dafür die sogenannte IBAN eingesetzt. Eine Bankleitzahl gibt es auch nicht mehr, sie wurde durch die BIC ersetzt. IBAN und BIC bilden zusammen die für die Konto-Identifizierung notwendigen Daten und werden inzwischen für jede EURO-Überweisung, egal ob international oder national benötigt, um den Empfänger einwandfrei zu identifizieren.
Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der SEPA-Überweisung
- Bei den allermeisten Banken kostenfrei
- EU-weit bei praktisch jedem Kreditinstitut möglich
- Beträge bis zu 12.500 Euro sind bereits am nächsten Werktag beim Empfänger
- Wer über einen deutschen Wohnsitz verfügt, aber im EU-Ausland arbeitet, kann sich das Gehalt via SEPA gebührenfrei auf sein deutsches Konto überweisen lassen.
- Regelmäßige Zahlungen ins EU-Ausland, etwa für Pacht, Grundsteuer, Miete oder Leasing-PKW lassen sich per SEPA-Dauerauftrag automatisieren.
- Online-Käufe von Händlern mit ausländischem EU-Firmensitz können schnell, einfach und kostenfrei per SEPA-Überweisung beglichen werden.
- Dank diverser Autokorrektur-Routinen werden die allermeisten Fehler beim Online-Ausfüllen des Überweisungsträgers entdeckt.
- Verfügt der Empfänger über ein Fremdwährungskonto, wird der überwiesene Euro-Betrag automatisch in diese Währung umgewandelt.
- Wenn sie schnell genug entdeckt werden, können Falschbuchungen genauso einfach wieder zurückgeholt werden wie bei einer Inlandsüberweisung.
Welche Zahlungsdienstleister nehmen am SEPA-Verfahren teil?
Für die Teilnahme am SEPA-Verfahren benötigt der Zahlungsdienstleister eine EPC-Zeichnung („Adherence Agreements des European Payments Council”). Diese sieht vor, dass er grundsätzlich für den SEPA-Zahlungsverkehr erreichbar sein muss. Eine vollständige Liste der am SEPA-Verfahren teilnehmenden Zahlungsdienstleister („Register(s) of Participants „) kann auf der englischsprachigen EPC-Website eingesehen werden.
Wie lässt sich eine falsch ausgefüllte SEPA-Überweisung aus dem Ausland zurückholen?
Mit der SEPA-Einführung entfiel für die Banken die Verpflichtung zur Prüfung der Absender-Überweisungsangaben. Für die Korrektheit der Angaben ist daher der Ausstellende alleine verantwortlich. Aus diesem Grund überprüfen die wenigsten Banken bei vorhandener IBAN und BIC, ob der Zahlungsempfänger wirklich der Kontoinhaber ist. Zwar gibt es zumindest bei Online ausgefüllten Überweisungsträgern automatische Fehlermeldungen bei den allermeisten Falscheingaben, aber dennoch kommen falsch ausgefüllte SEPA-Überweisungen vor.Passt eine falsch eingetragene Ziffer zu keinem existierenden Konto, wird das Geld automatisch zurückgebucht. Dabei fallen allerdings Gebühren an, deren Höhe von verschiedenen Punkten abhängig ist:
- vom jeweiligen Kreditinstitut
- von den Kontokonditionen
- von der Möglichkeit, den Betrag direkt zurück zu buchen
- von der Höhe der Überweisungssumme
- von der Ziellandwährung
- von der, bis zur Reklamation verstrichenen Zeit
- auch von der Kulanz des Kreditinstituts
Ist zu viel Zeit verstrichen sodass das Geld nicht mehr zurückgebucht werden kann, bleibt einzige Lösung, den Empfänger um Rückerstattung zu bitten.
Tipp: Da die Gebührenhöhe einer Rückbuchung in der Regel im zweistelligen Eurobereich liegt, ist es bei Kleinbeträgen eventuell günstiger, eine Zweitüberweisung vorzunehmen, statt zu versuchen, die versehentlich geschickte Transfersumme aufwändig zurückzuholen und dafür eventuell Gebühren zu bezahlen, welche die Transfersumme übersteigen.
Was ist die IBAN?
IBAN steht für “International Bank Account Number”, also für internationales Bankkonto. Die 20-stellige Nummer setzt sich aus der Landeskennzahl, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen.Eine IBAN hat international maximal 34, in Deutschland jedoch stets 22 Stellen. Am Anfang der IBAN steht das Länderkennzeichen (z.B. DE für Deutschland), gefolgt von einer zweistelligen IBAN-Prüfsumme. Danach folgen die achtstellige Bankleitzahl sowie die maximal zehnstellige Kontonummer. Bei einer kürzeren Kontonummer werden die fehlenden, hinteren Zahlen durch Nullen ersetzt.
Was ist die BBAN?
Als BBAN (Basic Bank Account Number) bezeichnet man die IBAN-Nummer ohne die ersten vier Zahlen – also ohne Länderkennung und Prüfsumme.
Was ist BIC, BIC-Code und SWIFT-Code?
Hierbei handelt es sich tatsächlich um drei verschiedene Bezeichnungen für ein und dieselbe Sache. BIC steht für “Bank Identifier Code”, was sinngemäß übersetzt internationale Bankleitzahl bedeutet. Der BIC- respektive Swift-Code setzt sich aus acht oder elf alphanumerischen Zeichen in dieser Reihenfolge zusammen:
- Bankcode (4-stellig)
- Ländercode (2-stellig)
- Ortcodierung (2-stellig)
- Kennzeichnung der Filiale (3-stellig) (optional)
Tipp: Die Eingabe der Empfängerbank-BIC ist nur bei Fremdwährungen oder bei Überweisungen in Drittstaaten – also außerhalb der EU- erforderlich. Bei einer reinen Euro-SEPA-Überweisung innerhalb der EU wird hingegen nur die Empfänger-IBAN benötigt.
Die Auslandsüberweisung
Wenn das Zielland über eine andere Landeswährung als den EURO besitzt, ist eine SEPA-Überweisung nicht möglich. Ein solcher, sogenannter Fremdwährungstransfer wird mittels einer Auslandsüberweisung durchgeführt. Man unterscheidet zwischen Auslandsüberweisungen innerhalb des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) in eine EWR-Währung (Euro, Britische Pfund Sterling, Bulgarische Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauische Litas, Norwegische Krone, Polnische Zloty, Rumänische Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarische Forint). EWR-Überweisungen mit Währungsumwandlung dauern laut gesetzlicher Ausführungsfrist max. 4 Werktage.Alle anderen Auslandsüberweisungen in sogenannte Drittstaaten sind nicht an gesetzliche Ausführungsfristen gebunden und können theoretisch zwischen mehreren Werktagen bis hin zu mehreren Wochen dauern, je nachdem um welches Währungspaar es sich handelt und wie viele Korrespondenzbanken zwischengeschaltet sind.Auslandsüberweisungen sind niemals kostenfrei und können es auch nicht sein. Eine Aufschlüsselung beleghafter und belegloser Überweisungskosten in ein Fremdwährungsland, am Beispiel der Frankfurter Sparkasse, befindet sich hier. Wenn nicht über Gebühren und Korrespondenzbanken, dann wird über Margen im Wechselkurs verdient. Zum Einstieg in diese Thematik und den bei Fremdwährungsüberweisungen anfallenden Gebühren sind unsere Ratgeberseiten sehr hilfreich.
Tipp: Viele EU-Kreditinstitute mit Sitz in einem Nicht-Euroland bieten die Möglichkeit, dort ein von der Landeswährung vollkommen unabhängiges, sogenanntes Euro-Konto zu führen. Auf dieses Konto lassen sich Eurobeträge kostenfrei transferieren, und das ohne dass sie automatisch konvertiert werden.
Was muss ich bei Fremdwährungen beachten?
Eine Überweisung in ein Land mit anderer als der Euro-Währung dauert deutlich länger als eine Überweisung von Euroland zu Euroland. Je nach Kreditinstitut und gewähltem Modus können dabei unterschiedliche Gebühren und Spesen anfallen. Wer diese bezahlt, entscheidet der Überweisende beim Ausfüllen des Überweisungsträgers.Drei Abrechnungsmodelle werden von den Kreditinstituten derzeit angeboten:
Das Our-Modell
Hier übernimmt der Absender vorab sämtliche Überweisungsgebühren. Eventuell kommen dazu noch von der Empfängerbank nachträglich erhobene Zusatzgebühren.
Das Share-Modell
Dieses Bezahlmodell ist für beide Seiten die fairste wird auch am häufigsten verwendet. Hier teilen sich Sender und Empfänger die Kosten: jeder trägt die von seinem Kreditinstitut erhobenen Gebühren.
Das Ben-Modell
Dies ist das Gegenstück zum Our-Modell, denn hier bezahlt der Überweisungsempfänger sämtliche, anfallenden Gebühren. Dem Absender entstehen damit keinerlei Kosten.
Elektronische Transferdienste am Beispiel von Western Union
Elektronische Transferdienste wie Western Union erfreuen sicher einer immer größeren Beliebtheit. So stieg beispielsweise der Wert der Geldtransfer-Transaktionen des Marktführers Western Union zwischen 2010 und 2017 von 213 auf 275 Millionen US Dollar. Dies liegt vor allem an der Transfergeschwindigkeit.Bei Western Union erreicht die komplette Überweisungssumme oftmals bereits nach wenigen Minuten den Empfänger. Darüber hinaus benötigen bei den elektronischen Bargeld-Transferdiensten weder Einzahler noch der Empfänger ein Konto, entsprechend unbürokratisch gestaltet sich die Finanztransaktion. Dies gilt auch und gerade für den grenzüberschreitenden Geldtransfer, sei es nun innerhalb der EU oder auch weltweit. Diesen Service lassen sich die Transferdienste sehr gut bezahlen. So kostet beispielsweise nach einer 2017 durchgeführten Stichprobe der Stiftung Finanztest eine 1000 Euro Überweisung der Western Union von Deutschland nach Italien 40 Euro an Gebühren.Dazu kommt, dass insbesondere die Bargeld-Transferdienste intransparente Preismodelle besitzen, die zudem ständigen Änderungen unterworfen sind. Inzwischen gibt es aber eine Vielzahl von Konkurrenten wie z. B. Azimo oder TransferWise, die zu einem Bruchteil der Kosten sehr günstig Geld ins Ausland überweisen.
Wie funktioniert der grenzüberschreitende, bargeldlose Geldtransfer via Transferdienst?
Der Geldtransfer mittels eines elektronischen Transferdienstleisters erfolgt unbürokratisch und damit sehr schnell: Der Zahlungsanweisende händigt dem Dienstleister entweder persönlich in dessen Filiale oder am Bildschirm via Überweisung Geld aus. Dieser schickt anschließend eine entsprechende Meldung zu einer Niederlassung im Zielland, die sich in möglichst unmittelbarer Nähe zum Geldempfänger befindet. Von dieser Filiale kann der Empfänger den Geldbetrag sofort und in bar abholen. Ein derartiger Geldtransfer ist damit wesentlich schneller als selbst eine SEPA-Überweisung und vor allem dann praktisch, wenn der Empfänger im Ausland ist und dort sehr dringend Bargeld benötigt.Elektronische Geldtransferunternehmen unterteilen sich in solche, bei denen Bargeld transferiert wird – ein Konto also nicht benötigt wird – und solche, bei denen Geldbeträge ganz normal überwiesen werden.Detaillierte Informationen über die einzelnen Transfer-Dienstleister sind hier nachzulesen.
Auf Bargeldtransfer spezialisierte Finanzdienstleister
Hier zahlt der Absender Bargeld bei einer Filiale des Finanzdienstleisters ein und der Sender holt das Bargeld weltweit bei einer anderen Filiale des gleichen Finanzdienstleisters ab. Weder Versender noch Empfänger benötigen folglich ein Konto. Die nachfolgend beschriebenen, auf grenzüberschreitende Bargeldtransfers spezialisierten Finanzdienstleister gehören zu den größten und beliebtesten. Trotz ihrer hohen Gebühren sind sie hierzulande insbesondere bei Flüchtlingen beliebt, die Geld in ihre Heimat transferieren wollen, aber über kein eigenes Konto verfügen.
Western Union – der weltweite Marktführer
Das US-amerikanische Finanzunternehmen unterhält fast 500.000 Niederlassungen in der ganzen Welt. Es ist damit der mit Abstand weltgrößte Geldtransfer-Dienstleister. In Deutschland sind derartige Bargeld-Blitzüberweisungen bis zur Höhe von 6.200 Euro erlaubt.Der Absender muss für eine Überweisung in der Western Union-Filiale ein gültiges Ausweisdokument vorweisen, füllt ein Sendeformular aus und zahlt den Betrag ein. Bereits nach wenigen Minuten kann der Empfänger das Geld im Zielland bei seiner Western Union Filiale abheben. Allerdings verlangt Western Union für diesen unbürokratischen Blitzservice derart hohe Gebühren, dass sie dafür sogar von den Regierungschefs der G8-Staaten 2011 gerügt wurden. Zudem ist das Gebührenmodell der Western Union intransparent und ständigen Änderungen unterworfen.Der tagesaktuelle Stand lässt sich hier nachlesen. Derzeit fallen bei einem Western Union-Bargeld-Überweisung in ein EU-Mitgliedsland folgende Standard-Gebühren an:
Minimaler Einzahlungsbetrag | Maximaler Einzahlungsbetrag | Gebühr |
---|---|---|
0,01 € | 50,00 € | 4,90 € |
50,01 € | 100,00 € | 9,80 € |
100,01 € | 200,00 € | 14,70 € |
200,01 € | 400,00 € | 20,00 € |
400,01 € | 4.000,00 € | 5% des Transferbetrages |
ab 4000,01 € | 200,00 € |
Überweisungen in ein europäisches Nicht-EU Land sind etwas teurer und beginnen in der Regel bei 6,50 Euro für einen Betrag bis maximal 50 Euro. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass Western Union regelmäßig Rabatt- und Sonderaktionen mit vergünstigten Transfergebühren anbietet, die sich oftmals auch auf Transfers zwischen zwei oder drei bestimmten Ländern beschränken. Die Tabelle kann daher nur als Orientierungshilfe dienen. Auf der Western Union Website lassen sich die tagesaktuellen Transfergebühren mit Hilfe eines Online-Kalkulators ermitteln.
Moneygram – der stärkste Konkurrent von Western Union
Der US-Dienstleister Money gram ist mit seinen rund 350.000 Niederlassungen nach der Western Union der weltweit zweitgrößte Anbieter von Bargeldtransfers. Der Geldtransfer via Money gram unterscheidet sich nicht von dem der Western Union. Auch hier ist kein Konto für den Geldtransfer ins Ausland vonnöten. Zahlt der Überweisende den Geldbetrag bar in einer Money gram-Filiale ein, so kann der Empfänger die Summe in bar und bereits nach wenigen Minuten bei einer Moneygram-Niederlassung abholen, in deren Nähe er sich befindet.Die Gebühren entsprechen in etwa jenen der Western Union, sind ebenfalls ständigen Änderungen unterworfen und lassen sich mit einem Gebührenkalkulator berechnen.Beispiel einer EU-Geldüberweisung mit Moneygram:Bei einem 500 Euro Bargeld-Transfer von Deutschland nach Spanien fallen bei Moneygram derzeit 18 Euro Gebühren an.
Transferdienstleister, die Geld überweisen
Neben den beschriebenen Transferdienstleistern, bei denen grenzüberschreitend Bargeld überwiesen wird, gibt es auch solche, bei denen der Zahlungsverkehr über ein Konto verläuft. Damit ähneln sie einem normalen Finanzdienstleister, wie etwa einer Bank, nur erfolgt der Geldtransfer hier wesentlich schneller.Wie bei den Bargeldtransfer-Unternehmen wird die überwiesene Summe bereits in kürzester Zeit nach der Einzahlung dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Diese Dienste sind sehr günstig und spezialisiert. Mit unserem Vergleich können die möglichen Einsparungen von bis zu 90% an Gebühren in Echtzeit berechnet werden.
PayPal – vom Ebay-Bezahldienst zum weltweit operierenden Geldtransfer-Dienstleister
Der bekannte Online-Bezahldienst gehörte bis 2015 zu Ebay und hat sich inzwischen in einen weltweit operierenden und stark expandierenden Zahlungsdienstleister verwandelt. Die Nutzung von PayPal setzt ein virtuelles PayPal-Konto oder eine Kreditkarte voraus.Da das PayPal-Konto mit der E-Mail-Adresse verknüpft ist, lässt sich die Identität des PayPal-Kontoinhabers geheim halten. Allerdings müssen sich PayPal-Kontoinhaber bei PayPal mit ihren persönlichen Daten registrieren. Im Normalfall gewährt das PayPal-Mitglied PayPal den Zugriff auf sein Girokonto. Alternativ dazu kann das PayPal-Konto EU-weit durch eine Banküberweisung mit einem Guthaben aufgeladen werden. PayPal-Transfers können nur online durchgeführt werden.Das PayPal Gebührenmodell ist höchst intransparent. Je nach Bezahlvorgang können bis zu zwölf unterschiedliche Gebühren für einen einzigen grenzüberschreitenden Geldtransfer anfallen. Besitzt das Zielland eine andere Währung als den Euro, fallen beispielsweise Zusatzgebühren an, deren Höhe sich nach der jeweiligen Währung bemessen. Bei Transfers in alle nordeuropäischen Länder – egal ob innerhalb oder außerhalb der EU – belaufen sich diese derzeit auf 1,99 Euro in der jeweiligen Zielland-Währung.Zur genauen Kostenermittlung stellt PayPal auf seiner Website einen Kalkulator zur Gebührenermittlung zur Verfügung.
TransferGo – der preisgünstige Geheimtipp
Dieser Transferdienstleister bietet in vielen EU-Ländern Blitzüberweisungen mit garantierter Zustellzeit innerhalb von 30 Minuten. Die Gebühren sind vom jeweiligen Währungspaar abhängig. Die Gebühr für Geldtransfers innerhalb der Eurozone liegt derzeit bei 0,99 Euro pro Transaktion. In andere (ausgewählten) Länder belaufen sich die Gebühren wie folgt:
Land | Gebühr |
---|---|
UK | 0.99 GBP |
Polen | 1.99-9.00 PLN |
Norwegen | 9.99-19.99 NOK |
Dänemark | 9.99-19.99 DKK |
Ungarn | 500.00 HUF |
Schweden | 9.99-19.99 SEK |
Rumänien | 4.99-9.00 RON |
Hinzu kommen noch zwischen 0,4% und 2% Provision der Devisen. Der relativ geringe Preis ist möglich, da TransferGo in derzeit 47 Ländern inklusive denen der EU und des europäischen Wirtschaftsraums eigene Konten unterhält und dadurch gar kein realer, grenzüberschreitender Zahlungsverkehr nötig ist (weitere Details zu TransferGo).