Zahlungssysteme im grenzüberschreitenden Handel
Der grenzübergreifende Online-Handel wächst überproportional stark. Laut eines Berichts des internationalen KEP-Dienstes UPS kaufen rund 71 Prozent der europäischen e-Shopper zumindest gelegentlich grenzüberschreitend. Erfahren Sie in diesem Artikel alles zu den aktuellen und künftigen Bezahloptionen im Cross-Border-Handel.
Der Trend zum grenzüberschreitenden Online-Shopping gilt auch und gerade für Privatkunden in Deutschland. Dies hat vor allem vier Ursachen:
- Viele Waren sind im Ausland preisgünstiger als in Deutschland.
- Laut EU-Verordnung dürfen grenzüberschreitende Euro-Zahlungen nicht teurer sein als eine entsprechende Zahlung im eigenen Mitgliedsland.
- Eine Auslandsüberweisung ist bereits am nächsten Werktag beim Empfänger
- Bei einem Online-Händler mit Auslandsitz erworbene Waren können europaweit binnen sieben Tagen zurückgegeben werden.
Es gibt also starke Gründe, die für einen grenzüberschreitenden Onlinekauf sprechen. Den Käufern stehen hierfür gleich mehrere Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis
Die SEPA-Überweisung
Im Jahr 2014 hat die SEPA-Überweisung („Single Euro Payments Area“) die zuvor gebräuchliche EU-Überweisung abgelöst. SEPA hat den gesamten Euro-Zahlungsverkehr vereinheitlicht und ist inzwischen der Überweisungs-Standard sowohl für Käufe im eigenen Land, als auch für solche in allen anderen EU-Ländern sowie acht weiteren Ländern des europäischen Wirtschaftsraums. Das Ausfüllen eines SEPA-Überweisungsträgers ist das Werk weniger Minuten. Am wichtigsten ist die korrekte Angabe der Kontonummer des Empfängers mittels der sogenannten IBAN („International Bank Account Number“). Dazu kommt noch der SWIFT- oder BIC-Code („Business Identifier Code“), der in etwa mit einer internationalen Bankleitzahl gleichzusetzen ist.
Wie teuer ist die SEPA-Überweisung und wie lange dauert sie?
Eine SEPA-Überweisung ins Ausland darf laut EG-Verordnung 924/2009 Abs.1 nicht teurer sein als eine inländische des ausführenden Kreditinstituts. Sind dort inländische Überweisungen kostenlos, so gilt dies automatisch auch für eine SEPA-Überweisung ins Ausland.
Das Ausführen einer SEPA-Überweisung ist unkompliziert: es erfordert lediglich das Ausfüllen eines SEPA-Überweisungsscheins entweder Online oder bei einer Bank. Nach nur einem Werktag ist das Geld in der Regel beim Empfänger. Etwas komplizierter wird es, wenn der Verkäufer seinen Sitz in einem EU- oder Nicht-EU-Land mit einer anderen als der Euro-Währung hat. Man spricht hier von Fremdwährungskäufen, bei der eine SEPA-Überweisung nicht möglich ist denn SEPA gilt nur für den EURO-Transfer. Eine Überweisung von oder in ein Nicht-Euro-Land erfolgt daher mittels Auslandsüberweisung. Bei dieser wird die übermittelte Währung automatisch in die Zielwährung umgewandelt, was den Zahlungsvorgang um zwei bis drei Tage verzögert.
SEPA-Lastschriften
Die sogenannte SEPA-Lastschrift gilt für den gesamten Euro-Raum und entspricht in ihrer Funktion der einer ganz normalen, inländischen Einzugsermächtigung. Mit ihr lassen sich regelmäßige, grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge automatisieren. Dies ist beispielsweise dann praktisch, wenn Ratenkäufe getätigt werden, Miete und Nebenkosten für eine ausländische Immobilie zu bezahlen sind oder der Kontoinhaber in einem ausländischen Euro-Land arbeitet und das Gehalt auf sein deutsches Konto überwiesen bekommt. Leider bieten nicht alle Unternehmen und Händler das SEPA-Lastschriftverfahren an. Der Kunde sollte dies also im Vorfeld klären.
Das Problem mit dem Geo-Blocking
Derzeit kaufen – bei allerdings steigender Tendenz – nur rund 15 Prozent der europäischen Online-Käufer ihre Waren regelmäßig in einem anderen EU-Land. Dies liegt vor allem daran, dass Onlinehändler bislang den Kunden mittels Geo-Blocking den Zugang zu ihren ausländischen Bestellseiten verwehren können. Dieses Blocken geschieht zumeist in Gestalt einer Meldung wie dieser:
„Dieser Inhalt ist in deinem Land nicht verfügbar“
Danach erfolgt die automatische Umleitung auf die deutsche Site des Händlers. Insbesondere für in Deutschland ansässige Kundschaft sowie Kunden mit einer deutschen Kreditkarte ist dies ärgerlich, da die Warenpreise je nach Land differieren und nicht selten in Deutschland am höchsten sind. Insbesondere große Online-Händler profitierten bislang vom Geo-Blocking zu Lasten ihrer Kundschaft. Laut EU-Kommission verwenden zwei von drei aller Shopping-Websites diese Form der künstlichen, digitalen Grenze.
Aber das wird sich bald ändern, denn um das grenzüberschreitende Onlineshopping zu erleichtern, beschloss das EU-Parlament im Februar 2018 die Abschaffung von Geo-Blocking binnen neun Monaten. Spätestens ab Dezember 2018 können die Kunden von Online-Händlern grenzüberschreitend einkaufen, dies auch und gerade in den ausländischen Niederlassungen eines Online-Händlers. Diese kommende Regelung gilt ab Dezember 2018 für alle Einkäufe, von Kleidung über Möbel bis hin zu Immobilien und auch Dienstleistungen. Da allerdings ausländische Niederlassungen nicht zur grenzüberschreitenden Lieferung verpflichtet sind, muss der Kunde den Warentransport eventuell selber organisieren. Zudem sind urheberrechtlich geschützte Waren, insbesondere digitale Medieninhalte (Filme, Computerspiele, E-Books, Musik) von der Regelung bislang ausgenommen. Ob es dabei bleibt, will die EU-Kommission in zwei Jahren überprüfen.
Wenig empfehlenswert: Bezahlung eines ausländischen Onlinekaufs per Scheck
Zwar ist die Kauf-via-Scheck-Zahlungsmethode aus der Mode gekommen, in manchen Ländern wie etwa Frankreich ist sie aber sogar bei Onlinekäufen durch ausländische Kunden durchaus üblich. Zu empfehlen ist die Scheckbezahlung jedoch nicht. Abgesehen davon, dass ein Scheck leicht in der Post verloren gehen kann, gilt die bei der SEPA-Überweisung gesetzlich vorgeschriebene Kostengleichheit bei inländischen und ausländischen Geldtransfers für Schecks nicht. Als Folge davon erheben viele ausländische Online-Händler erhebliche Verwaltungsgebühren bei einer Scheck-Einreichung.
Elektronische Transferdienste
Bei Western Union, PayPal, Moneygram sowie vielen weiteren Transferdienstleistern landen transferierte Geldbeträge in Sekundenschnelle beim Empfänger – und dies unabhängig vom Standort des Händlers. Weder Verkäufer noch Käufer benötigen bei den sogenannten Bargeld-Transferdiensten ein Konto. Das Geld kann dort direkt und in bar von der nächstgelegenen Niederlassung des Finanzdienstleisters abgeholt werden. Diese unbürokratische Schnelligkeit bezahlt man allerdings mit hohen Gebühren und einer gewissen Unsicherheit, denn der Empfänger benötigt nur die Bearbeitungsnummer der Überweisung, um das Geld ausbezahlt zu bekommen. Zudem ist es grundsätzlich etwas verdächtig, wenn ein Online-Händler über keine Bankverbindung verfügt. Einen elektronischen Bargeld-Transferdienst für Onlinekäufe in Anspruch zu nehmen ist also riskant und höchstens bei Online-Einkäufen zwischen Privatleuten – oder falls allerhöchste Eile geboten ist sinnvoll.
Grenzüberschreitende Online-Einkäufe von Unternehmen
Kaufen Unternehmen bei Unternehmen ein, so spricht man von sogenannten B2B-Geschäften („Business to Business“). Diese Art von Geschäften – insbesondere, wenn sie grenzüberschreitend und online abgewickelt wird – gewinnt immer mehr an Bedeutung. So ist die Transaktionszahl geschäftlicher Online-Einkäufe über ausländische Online-Shops und Online-Marktplätze in den letzten beiden Jahren bei 88 Prozent der dort kaufenden Unternehmen stark gestiegen. Experten prognostizieren zudem einen weiteren starken Anstieg bei grenzüberschreitend durchgeführten B2B-Geschäften innerhalb der nächsten fünf Jahre. Beides ist das Resultat einer 2017 gemeinsam von Creditreform, SIX Payment und der ibi research an der Universität Regensburg GmbH durchgeführten Expertenbefragung.
Händler haben bezüglich der Zahlungsmethodik die Qual der Wahl
Zahlungsvorgänge im Internet lassen sich für professionelle Online-Verkäufer am bequemsten mittels eines darauf spezialisierten Finanzdienstleisters durchführen. Vorteil für die Händler ist bei diesen elektronischen Transferdiensten, dass sie damit ihre gesamte Zahlungsabwicklung auslagern können. Einige dieser Dienstleister übernehmen sogar auf Wunsch das gesamte Forderungsmanagement. Auch kommt es für den Shop Betreiber bei Zahlungsvorgängen über einen solchen Dienstleister zu keinen nennenswerten, zeitlichen Verzögerungen, so dass die Waren sehr schnell ausgeliefert werden können. Daher erfreuen sich B2B-Bezahlsysteme insbesondere bei kleineren Online-Shops zunehmender Beliebtheit. Nachfolgend werden die bewährtesten B2B-Bezahlsysteme vorgestellt, die auch grenzüberschreitend tätig sind – also selbst die Bezahlung der vom Ausland aus erfolgten Käufe im Auftrag des Online-Händlers abwickeln.
PayPal
Der ehemalige Ebay-Finanzdienstleister ist derzeit weltweit führend im Bereich grenzüberschreitender B2B-Bezahlsysteme. Mit seiner Verbreitung und der minutenschnellen Weiterleitung eingenommener Kundengelder eignet sich PayPal perfekt für kleinere bis mittelgroße Online-Händler. Das dafür erforderliche PayPal-Konto ist gebührenfrei. Jedoch bezahlen die Händler unabhängig von ihrem Unternehmens-Standort bei jeder Transaktion eine Provision an PayPal. Deren Höhe ist aufgrund des intransparenten und hochvolatilen PayPal Preismodells höchst unterschiedlich. So berechnet PayPal Händlern auf Antrag eine variable Transaktionsgebühr („Merchant Rate“) zuzüglich einer Festgebühr in der jeweiligen Transaktionswährung. Nähere Informationen über PayPal und dessen Gebührenaufstellung können hier nachgelesen werden.
Stripe
Stripe ist ein stark wachsendes Unternehmen im Bereich Online gestützter B2B-Bezahlsysteme und verarbeitet inzwischen weltweit jährliche Beträge in Milliardenhöhe. Das Unternehmen verlangt von all seinen Geschäftspartnern 2,9 Prozent pro Transaktion. Stripe bietet damit das transparenteste und einfachste Preismodell aller Anbieter und eignet sich für Online durchgeführte Geschäftstätigkeiten jeglicher Art und Größe. Denn größter Pluspunkt von Stripe ist die überaus flexible Software, welche sich gut an die unterschiedlichen Geschäftsmodelle jedes Online-Händlers anpassen lässt. Damit eignet sich Stripe im Onlinebereich sowohl für Shop Betreiber als auch für Abonnement-Services, Marktplätze und sogar Vertreiber mobiler Apps.
InfinitePay
InfinitePay ist vor allem empfehlenswert für Online-Händler, welche die Zahlungsart „Garantierter Rechnungskauf“ anbieten. Der Finanztransaktionsdienstleister erlaubt dem Händler einen garantierten Rechnungskauf in derzeit rund 40 Ländern. Darunter befinden sich neben den meisten EU-Ländern auch in Übersee gelegene Länder wie etwa die USA, Kanada, Japan und Korea. Vorfinanzierungskosten entstehen folglich für den Händler nicht. Zudem sichert InfinitePay den Händler gegen Zahlungsausfälle zu 100 % ab und kümmert sich um ausstehende Forderungen im diskreten White-Label-Verfahren, bei dem der Händler selbst nicht genannt wird. Vorteilhaft für den Händler ist folglich
- die langfristige Planbarkeit der Liquidität durch pünktliche Zahlungseingänge,
- die Absicherung großer Warenkörbe,
- die Reduzierung etwaiger Prozesskosten bei Zahlungsausfällen,
- das Outsourcen des gesamten Zahlungsverkehrs inklusive des Debitorenmanagements
- das Aufrechterhalten guter Kundenbeziehungen, da ja das Inkasso von Infinite Pay durch das hauseigene Inkasso-Unternehmen CMS Collection GmbH durchgeführt wird.
InfinitePay veröffentlicht keinerlei Preislisten und hält sich diesbezüglich sehr bedeckt. Dies ist wohl vor allem dem Umstand geschuldet, dass dieser Dienstleister seine Transaktionsgebühren individuell an die Gesamtumsätze, die Preiskategorien sowie das Verhandlungsgeschick des Online-Händlers anpasst.
Authorize.Net
Das US amerikanische Unternehmen Authorize.Net ist eine Visa-Tochterfirma. Authorize.Net hilft Online-Händlern beim Autorisieren, Abwickeln und Verwalten von Finanztransaktionen, die über elektronische Schecks, Kreditkarten oder Mobilgeräte abgewickelt werden. Es eignet sich damit insbesondere für Kaufvorgänge über Kreditkarten, und das vorzugsweise für kleine bis mittlere Unternehmen. Dies inkludiert sowohl Onlineshops, als auch stationäre Läden sowie Call-Center und zwar weltweit – also auch bei grenzüberschreitenden Geschäften. Die Gebührenstaffelung ist bei Authorize.Net intransparent. So zahlen registrierte Händler bei Authorize.Net beispielsweise eine monatliche Grundgebühr von 25 Dollar. Dazu kommen für jede Transaktion 10 Cent sowie eine Tagesgebühr von weiteren 10 Cent. Davon ausgenommen sind jedoch Zahlungen per elektronischem Scheck. Bei dieser Bezahlform fallen höhere Transaktionskosten an. Mit Shopgate bietet Authorize Net zudem eine Anwendung für die einfache Integration mobiler Commerce-Lösungen in einen Onlineshop an. Dieses Tool ermöglicht Kunden das Einloggen in mobilen Shops und normalen Webshops.
Payone
Das deutsche Unternehmen mit Sitz in Frankfurt vergrößerte sich in den letzten Jahren durch mehrere Fusionen erheblich. Mittlerweile ist Payone mit einem avisierten, jährlichen Transaktionsvolumen von etwa 125 Mrd. Euro Europas größter Bezahl-Dienstleister. Payone führt nationale und grenzüberschreitende Finanztransaktionen für über eine viertel Million Geschäftskunden durch, vom kleinen Onlineshop-Betreiber bis hin zu Großkonzernen wie Lidl, Zalando oder Sony Music. Optional bietet Payone Zusatzdienste wie etwa Forderungsmanagement, Rechnungsstellung und Abonnement-Abwicklung an. In punkto Gebühren zeigt sich Payone erfreulich transparent. Geboten wird eine klar bezifferte Mixtur aus festen, monatlichen und vom Geschäftsverlauf abhängigen, prozentualen Gebühren. Das aktuelle, detaillierte Preis-Leistungsverzeichnis lässt sich hier einsehen und herunterladen.
Die Zukunft gehört Open Source-Bezahlsystemen
Die allermeisten Online-Bezahlsysteme – inklusive der oben vorgestellten – haben bei all ihren Vorzügen einen gravierenden Nachteil: sie lassen sich nicht einhundertprozentig auf die Händler-respektive Kundenbedürfnisse zuschneiden. Derartige Änderungen des Software-Codes – so sie denn möglich sind – setzen eine Genehmigung des Rechtsinhabers voraus und sind zumeist kostenpflichtig.
Ganz anders verhält es sich bei einer Open Source Software. Diese ist frei von jeglichen Rechten und der Programmcode ist offen, das heißt er lässt sich ohne weiteres perfekt an die individuellen Anforderungen eines einzelnen Anwenders anpassen.
W3C entwickelt Open Source Payment-Standard
An eben einer solchen Open Source Lösung für Online-Bezahltransaktionen arbeitet seit nunmehr etwa fünf Jahren das World Wide Web Consortium (kurz W3C). Dabei handelt es sich um ein seit 1994 existierendes und hochangesehenes Standardisierungsgremium für das World Wide Web. W3C war unter anderem federführend an der Entwicklung der Internet-Kernsprache HTML (Hypertext Markup Language) beteiligt und arbeitet bis heute an einer Vielzahl von Standardisierungstechniken und Programmen.
Eines ihrer interessantesten Projekte betrifft die Erstellung eines webbasierten Open Source-Bezahlsystems, welches derzeit noch den Arbeitsnamen „W3C Web Payments Architecture“ trägt. Besagte Applikation soll das Bezahlen im Internet gleichermaßen revolutionieren und standardisieren. Aufgrund der offenen Architektur der Software kann sich der Anwender dieses Online-Bezahlsystem kostenlos auf seine individuellen Bedürfnisse zuschneiden.
Detaillierte, englischsprachige Informationen über die zu erwartenden Anwendungsmöglichkeiten der Web Payments Architecture-Software lassen sich in den Web Payments: Capabilities 1.0 und im nachfolgenden Absatz nachlesen.
Anwendungsmöglichkeiten des Web Payments Architecture-Bezahlsystems
Aufgrund seiner flexiblen Programmstruktur und Erweiterbarkeit wird sich dieses Bezahlsystem für praktisch sämtliche Zahlungsvorgänge, also sämtliche, finanzielle Interaktionen verwenden lassen, an denen Privatpersonen, Händler und Behörden beteiligt sind. Dazu zählen folglich Finanztransaktionen zwischen:
- Händlern und Käufern
- Händlern und Händlern
- Amtlichen Stellen und Privatpersonen
- Amtlichen Stellen und Händlern
- Privatpersonen und Privatpersonen
Sämtliche Zahlungsvorgänge werden dabei durch die Software erheblich vereinfacht.
Drei Beispiele hierfür:
- Ein Reisender mit einem Smartphone nutzt ein Flughafentaxi. Der Taxifahrer besitzt ebenfalls ein Smartphone und blendet auf dessen Bildschirm den Fahrpreis ein. Taxifahrer und Reisender verbinden ihre Smartphones und der Betrag erscheint sofort auf dem Display des Kunden-Smartphones. Um zu bezahlen, muss der Reisende nur noch den Zahlungsvorgang bestätigen.
- Eine Frau will eine Tasse kaufen, auf deren Unterseite ein QR Code klebt. Mit ihrem Smartphone kann sie diesen QR Code einscannen und der Preis wird auf ihrem Bildschirm angezeigt. Per Tastendruck fügt sie die Tasse zu ihrer Einkaufsliste hinzu. An der Kasse bezahlt sie per Überweisung mittels Druck auf den Transferbutton. Sie benötigt also für den Bezahlvorgang kein Bargeld.
- Eine Person steht an der Supermarktkasse, kann aber nicht bezahlen. Also kontaktiert sie mittels Smartphone eine befreundete, zweite Person. Letztere tippt nun die Smartphone-Nummer der ersten Person nebst dem gewünschten Betrag in ihr Smartphone und sendet diese Informationen an das Smartphone der ersten Person. Der Betrag wird in Sekundenschnelle überwiesen und die erste Person kann an der Supermarktkasse sofort bargeldlos bezahlen.
Dies sind nur drei Beispiele für die Vielfalt an Anwendungsmöglichkeiten, welche diese App bieten kann. Insbesondere Entwickler und Anbieter von E-Commerce-Lösungen werden davon profitieren. Drei Grundkonstellationen sind dabei denkbar:
- Persönliche Bezahlungen: Hierbei befinden sich Zahlender und Zahlungsempfänger persönlich am selben Ort und müssen nicht mit dem Internet verbunden sein. Bei Supermarktkassen oder Taxis beispielsweise könnten Bezahlungen wie oben beschrieben über Smartphones oder ein anderes User-Interface durchgeführt werden. Der Bezahlende erhält eine digitale Quittung, die er sofort beispielsweise in einer Cloud speichern kann.
- Überweisungen: Diese sind insbesondere bei Einkäufen im Internet sinnvoll und werden mit dem W3C-Standard erheblich vereinfacht und beschleunigt. Die Geldtransfers erfolgen in Bruchteilen von Sekunden über eine virtuelle Kreditkarte, über den Abrechnungsdienst des Mobilfunkbetreibers oder durch eine Abhebung von einem extra für diesen Zweck eingerichtetem Konto. Allerdings setzt diese Zahlungsmethode einen aktiven Internet-Zugang voraus.
- Peer-to-Peer-Bezahlung: Bei dieser Methode kann ein Anwender für einen anderen bezahlen, ohne dass beide am gleichen Ort sein müssen. Beispielsweise kann eine Zahlungs-App auf einem Mobilgerät gestartet und der Betrag, der überwiesen werden soll eingegeben und bestätigt werden. Zahlungsanwendung und Transfersumme werden auf dem Display des Empfangsgeräts daraufhin angezeigt. Dieser Transfer lässt sich mit oder ohne Internet-Zugang durchführen. Es handelt sich dabei um eine Art virtueller Scheck für die sofortige oder verzögerte Bezahlung.
Veröffentlichung der Web Payments Architecture
Erste Betaversionen des Programms werden dieser Tage vorgestellt. Das W3C sucht derzeit nach interessierten Personen, welche das Programm auf Nutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit testen. Kenntnisse über Online-Bezahlsysteme sind dafür ausdrücklich nicht erforderlich, sondern eher hinderlich. Denn Ziel der Entwickler ist es, ein einsteigerfreundliches Programm zu kreieren. Dieses soll sich mühelos und intuitiv auch von Personen bedienen lassen, die über keinerlei technische Kenntnisse verfügen.
An einer Vielzahl denkbarer Bezahlszenarien für B2B-Transaktionen arbeitet derzeit die W3C-Abteilung „Payment Task Force 2013 Web Payment“. Ein fixer Erscheinungstermin wurde bislang noch nicht genannt. Aber bereits jetzt scheint offensichtlich, dass diese App künftige Online-Zahlungsvorgänge erheblich beschleunigen, vereinfachen, vergünstigen und damit für alle Seiten vorteilhafter gestalten wird.
Fazit
Alle Bezahloptionen bieten ihre Vor- und Nachteile. Die wohl wichtigsten Parameter für Käufer und Verkäufer sind jedoch Komfort und Sicherheit. Ein weiterer wichtiger Aspekt für beide Seiten ist Flexibilität, der mit Open Source Standardisierungen im World Wide Web, wie dem aktuellen Entwicklungsprojekt des W3C, hoffentlich in naher Zukunft realisiert werden kann.